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EZigarettenverbote kommen die Kommunen teuer zu stehen

Der Verband des eZigarettenhandels hat Schadensersatzforderungen der Händler in Millionenhöhe angekündigt. Von den Forderungen sind alle staatlichen Stellen betroffen, die den freien Handel mit der eZigarette behindern. Für Verbote des Produkts gibt es aus Sicht von Rechtsexperten keine gesetzliche Grundlage. Auf die ausführenden Kommunen könnten somit erhebliche Kosten zukommen.

Seit Dezember 2011 steht die eZigarette in Deutschland unter Beschuss, während die Vereinigten Staaten den freien Handel geregelt haben und die englische Regierung Rauchern von Tabakzigaretten den Genuss der deutlich weniger schädlichen Alternative sogar empfiehlt. „Es ist in keiner Weise nachzuvollziehen, warum in Deutschland Arbeitsplätze grundlos vernichtet werden, während andernorts die neue Branche völlig zurecht blüht“, sagt Dac Sprengel, der Vorsitzende des Verbands des eZigarettenhandels.

Der Erlass des Gesundheitsministeriums Nordrhein-Westfalen, wonach die elektrische Zigarette und die Aromaliquids unter das Arzneimittelgesetz fielen und der freie Handel verboten werden müsse, hat zur Verunsicherung des Marktes beigetragen. Zahlreiche Händler klagen seitdem über massive Umsatzeinbrüche, Betreiber von eZigarettenshops fürchten sogar um ihre Existenz.

Rechtliche Einschätzung durch Experten
Die gesetzliche Grundlage des Erlasses wird von Rechtsexperten angezweifelt: „Warum sollten Stoffe, die zu ganz anderen Zwecken hergestellt und verwendet werden, Arzneimittel sein, nur weil sie irgendeinen Effekt auf den menschlichen Körper haben können?“, stellt Prof. Dr. Wolfgang Voit fest. Der Sprecher der Forschungsstelle für Pharmarecht an der Philipps-Universität Marburg ergänzt: „Der Vertrieb der E-Zigarette, die zu Genusszwecken und nicht zur Nikotinentwöhnung geraucht werden, kann deshalb nach dem Arzneimittelrecht nicht verboten werden“. (Zitat: Legal Tribune Online)

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Verband des eZigarettenhandels mahnt NRW und Bund ab

Der neu gegründete Verband des eZigarettenhandels wehrt sich gegen geschäftsschädigende Falschaussagen. An die Adressen des Gesundheitsministeriums Nordrhein-Westfalen und die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung wurden Unterlassungs- und Widerrufserklärungen versendet. Hintergrund dieses juristischen Schrittes sind die zahlreichen Falschinformationen, welche durch die genannten Stellen in den letzten Wochen in der Öffentlichkeit verbreitet wurden.

Diese Falschaussagen hatten für eine Vielzahl von Händlern spürbare Umsatzrückgänge zur Folge. Zusätzlich wurde die Öffentlichkeit in Deutschland verunsichert.

In der ersten Pressemeldung des Verbandes am 20.12.2011 wurden die Aussagen über die angebliche Schädlichkeit und die korrekte Einordnung der eZigarette zitiert und wissenschaftlichen Fakten gegenübergestellt. Link: http://tinyurl.com/6qxhoey

Ziel dieser neuen Maßnahme ist die Anregung zu einer sachlichen und ausgewogenen Berichterstattung über die elektrische Zigarette im Interesse des Handels und der Öffentlichkeit.

Unterzeichner

Verband des deutschen eZigarettenhandels (i.G.)

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Neujahrsgruss und kostenloser Bildschirmhintergrund 2012

Als kleines Neujahrs-Special und Dankeschön stellen wir Ihnen / Euch das Coverfoto unseres exklusiven red kiwi Kalenders 2012 zur Verfügung.

Bitte klicken Sie das Bild an, um die Datei herunterzuladen. Sie enthält das Hintergrundbild in verschiedenen Auflösungen für die gängigen Displays.

 

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Wir wünschen allen unseren Kunden, Geschäftspartnern sowie allen Dampfern ein erfolgreiches Jahr 2012!

Das red kiwi Team 

 

Verband der eZigaretten-Händler wehrt sich gegen Falschaussagen

 

In den letzten Wochen wurden vermehrt falsche Aussagen über die elektrische Zigarette veröffentlicht. Der Verband des deutschen eZigarettenhandels (i.G.) wehrt sich gegen die Meinungsmache von berufener Seite. Ziel ist die Image-Schädigung eines sehr erfolgreichen Produktes, welches erheblich weniger schädlich ist als die Tabakzigarette. Über die Gründe der Kampagne kann nur spekuliert werden.

Im weiteren Verlauf werden die Verlautbarungen der einzelnen Stellen aufgelistet und juristischen sowie wissenschaftlichen Fakten gegenübergestellt.

 

1. Gesundheitsministerium Nordrhein-Westfalen am 16.12.2011

"Der Handel und der Verkauf von E-Zigaretten sowie von liquidhaltigen Kartuschen, Kapseln oder Patronen für E-Zigaretten sind, sofern die arzneimittel- und medizinprodukterechtlichen Vorschriften nicht eingehalten werden, gesetzlich verboten."

Widerlegung:

Die derzeitige Rechtslage besagt eindeutig, dass die genannten Produkte nicht durch das Arzneimittel- (AMG) oder Medizinproduktegesetz (MPG) geregelt sind, ja nach mehreren Gerichtsentscheiden des europäischen Gerichtshofes und des Bundesverwaltungsgerichts derzeit nicht einmal geregelt werden dürfen. Keines der derzeit am Markt gehandelten Produkte unterliegt Reglementierungen durch das Arzneimittelgesetz oder das Medizinproduktegesetz. Auch das Verwaltungsgericht Frankfurt/Oder bestätigte dies jüngst durch die Feststellung, dass Arzneimittel nicht nur über eine therapeutische/diagnostische Eignung verfügen sondern auch dazu bestimmt sein müssen, was bei dem Genußmittel eZigarette nicht zutrifft.

 

 

2. Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung am 19.12.2011

Bislang völlig unbekannt sind die gesundheitlichen Auswirkungen bei dauerhafter und wiederholter Inhalation von Propylenglykol. Neben bekannten Substanzen wie Ethanol, Glyzerin und Aromastoffen hat die amerikanische Kontrollbehörde Food and Drug Administration (FDA) in einigen Kartuschen giftige Substanzen wie Krebs erregende Nitrosamine nachweisen können.“

Widerlegung

Die Untersuchung der FDA aus dem Jahre 2009 ist höchst umstritten, da von der US-Behörde bis heute nicht die Menge der nachgewiesenen Nitrosamine in den untersuchten e-Zigaretten-Liquids bekanntgegeben wurde. Und auf diesen Wert kommt es entscheidend an.

Das renommierte Analyselabor „Eurofins Dr. Specht Laboratorien“ in Hamburg hat Aromaliquids von e-Zigaretten auf krebserregende Nitrosamine untersucht. Das Ergebnis: Sowohl im flüssigen Zustand als auch in der Dampfphase sind Nitrosamine in den untersuchten Aromaliquids nicht nachweisbar.


3. Deutsches Krebsforschungszentrum (DKFZ) am 2. Dezember in Heidelberg

Propylenglykol ist ein Reizgas.“

In einem Selbstversuch des DKFZ wurde die Wirkung von e-Zigarettendampf getestet. Dazu haben sich Mitarbeiter des DKFZ in einen Raum gesetzt und zwei elektrische Zigaretten gedampft. Das Ergebnis der „Untersuchung“: „Nachdem in dem Raum zwei E-Zigaretten geraucht worden waren, hatten meine Kollegen und ich Atemwegsreizungen und ein Benommenheitsgefühl.“ (Zitat Dr. Martina Pötschke-Langer, Leiterin der Stabsstelle Krebsprävention DKFZ)

Widerlegung

Dieser mündliche Erfahrungsbericht widerspricht nicht nur zahlreichen wissenschaftlichen Untersuchungen, sondern ist selbst höchst unwissenschaftlich.

Zitat Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz

Die niederkettigen, mehrwertigen Alkohole sind toxikologisch praktisch unbedenklich. Glyzerin und 1,2-Propylenglykol werden seit Jahren in pharmazeutischen und kosmetischen Präparaten im oralen und dermalen Anwendungsbereich eingesetzt.“ http://www.bfr.bund.de/cm/350/aerztliche_mitteilungen_bei_vergiftungen_1997.pdf

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Hamburger Labor bestätigt: e-Zigaretten sind frei von Nitrosaminen

06.12.2011 - Das renommierte Analyselabor "Eurofins Dr. Specht Laboratorien" in Hamburg hat im Auftrag des e-Zigaretten-Herstellers red kiwi GmbH Aromaliquids auf krebserregende Nitrosamine untersucht. Das Ergebnis: Sowohl im flüssigen Zustand als auch in der Dampfphase liegt die Menge der Nitrosamine in den untersuchten Aromaliquids von red kiwi unterhalb der Nachweisgrenze.

 

Hintergrund Nitrosamine

Nitrosamine sind giftige Stickstoff-Oxydgemische. Sie entstehen u.a. beim Verbrennen von Tabak und gelten als am stärksten krebserregende Stoffe überhaupt. Nitrosamine sind in unterschiedlicher Menge in einer Vielzahl von Lebensmitteln enthalten, z.B. in geräucherten Wurstwaren, geräucherten Fischen und in einzelnen Obstsorten.

Von berufener Seite wurde vor kurzem die Behauptung aufgestellt, auch e-Zigaretten-Liquids enthielten Nitrosamine. Zitiert wurde eine Untersuchung der amerikanischen Behörde für Lebensmittelüberwachung und Arzneimittelzulassung (FDA) aus dem Jahr 2009. Diese Untersuchung ist höchst umstritten, da die FDA bis heute nicht die Menge der nachgewiesenen Nitrosamine in den untersuchten e-Zigaretten-Liquids bekanntgegeben hat. Und auf diesen Wert kommt es entscheidend an. Eine Argumentation auf Basis der FDA-Untersuchung ist weniger am wissenschaftlichen Nachweis interessiert als an der Meinungsbildung gegen die e-Zigarette.

Mit den Laborergebnissen liefert die red kiwi GmbH einen wichtigen Nachweis für die richtige Einordnung der e-Zigarette.

Weiterlesen: Hamburger Labor bestätigt: e-Zigaretten sind frei von Nitrosaminen

 

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Sicherheits- und Gesundheitshinweise:

  • Der erzeugte Nebel der elektrischen Zigarette kann Nikotin enthalten, wenn Sie entsprechende Aromaliquids verwenden.
  • Die elektrische Zigarette von red kiwi ist in diesem Fall wie alle nikotinhaltigen Produkte nicht für Personen unter 18 Jahren, Nichtraucher, Schwangere, stillende Mütter und Personen mit Herz-Kreislauf-Erkrankungen (kardiovaskuläre Erkrankungen) geeignet!
  • Benutzen Sie das Produkt nur mit äußerster Vorsicht, wenn Sie an einer Lungenerkrankung (z.B. Asthma, COPD, Bronchitis, Lungenentzündung) leiden. Der freigesetzte Nebel kann bei vorgeschädigter Lunge unter Umständen einen Asthmaanfall, Luftnot und Hustenanfälle auslösen. Verwenden Sie das Produkt nicht, wenn eines dieser Symptome bei Ihnen auftritt!
  • Falls Sie allergisch auf einen der Inhaltssoffe reagieren, dürfen Sie das Produkt nicht benutzen!
  • Elektrische Zigaretten sind kein Spielzeug! Bewahren Sie daher das Gerät und die Aromaliquids absolut unzugänglich für Kinder auf!